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UDV - eScooter EPK Crashtest Scooter Fahrrad

MP4, 35 MB – 3:09 min

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    • UDV - eScooter EPK Crashtest Scooter Fahrrad

      MP4, 35 MB – 3:09 min
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      MP4, 36 MB – 01:05 min
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      Rechtsgutachten zur verkehrsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrorollern (E-Scootern)

      Rechtsgutachten zur verkehrsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrorollern (E-Scootern)

      PDF, 2,4 MB
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      Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

      Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

      PDF, 61 KB
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    • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
      Unfallforschung der Versicherer (UDV)


      Für die Nutzung des Materials ist in jedem Einzelfall eine Zustimmung erforderlich

       

      Siegfried Brockmann
      +49 (0)30 / 20 20 – 58 20
      s.brockmann@gdv.de

Sicher unterwegs mit dem E-Scooter

E-Scooter haben ein Funktion im Mobilitätsmix und sollten daher für den Straßenverkehr zugelassen werden. Die nach kontroversen Debatten gefundene Lösung, dass sie von Personen ab 14 Jahren auf Radwegen, ersatzweise Straßen, benutzt werden dürfen stellt einen Kompromiss dar. Wünschenswert wäre es gewesen, ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Prüfbescheinigung vorzusehen sowie Fußverkehrsflächen grundsätzlich nicht freizugeben. Dabei liegen die Gefahren auf der Hand: Die Scooter treffen auf ohnehin schon belastete Radanlagen, verhalten sich dort ungewohnt und können durch die mit ihren kleinen Rädern verbundene Instabilität vermehrt zu Stürzen führen. Aus Städten, die anfangs sehr liberal mit diesen neuen Gefährten umgegangen sind, werden deshalb auch zunehmend Einschränkungen berichtet. In Deutschland wird es darauf ankommen, wie viele Menschen über welche Distanzen die Gefährte nutzen, ob sie sich von Gehwegen fernhalten oder, wo diese von Kommunen freigegeben sind, sich dort entsprechend rücksichtsvoll verhalten. Die Unfallentwicklung muss in den nächsten Jahren aufmerksam beobachtet werden, gegebenenfalls muss nachjustiert werden.

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